Häufige Fragen

Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Bestimmung der DIBt – MVV-TB 2023/1 bezieht sich auf die EN12845:2020-11 für Selbsttätige Feuerlöschanlagen. Additive wie F500EA sind erlaubt, sofern sie die Funktion nicht beeinträchtigen. Empirisch wurde gezeigt, dass eine Feuerlöschanlage mit F500EA mindestens gleichwertig löscht. Andere Standards wie CEA 4001, FM Global Data Sheets, VdS CEA 4001 oder NFPA 13 dürfen ebenfalls angewendet werden.

 

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