Häufige Fragen

Besteht für Unternehmer Feuerlöscher-Pflicht?

Ja. Eine Feuerlöscher-Pflicht besteht für jedes Unternehmen, unabhängig ob Produktionsunternehmen oder reiner Bürobetrieb, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt! Auch Freiberufler, die Aushilfskräfte beschäftigen, unterliegen dieser Pflicht. Feuerlöscher müssen nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereiches in ausreichender Zahl bereitgestellt sein. Details werden in der ASR A 2.2 beschrieben. Neben der gesetzlichen Verpflichtung zum wichtigen Personenschutz sollte jedoch jeder Unternehmer im eigenen Interesse auch an einen angemessenen Schutz seiner Unternehmenswerte denken, denn in ihrer Entstehungsphase lassen sich Brände mit einem Feuerlöscher fast immer erfolgreich löschen – noch bevor die Feuerwehr am Unglücksort eintrifft. Produktionsausfälle infolge von Bränden sind oftmals der Grund für Marktverlust und Unternehmensschließungen, auch wenn die finanziellen Folgen eines Brandes sehr oft durch Versicherungen gedeckt sind.

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