Häufige Fragen

Muss ich im Privathaushalt einen Feuerlöscher vorhalten?

Für private Haushalte gibt es diesbezüglich keinerlei Pflichten und Vorschriften. Ausnahmen liegen hierbei, in Zusammenhang mit einer Brennstofflagerung, in vereinzelten Bundesländern vor (sog. Heizungslöscher). Aus Sicherheitsgründen sowie um Entstehungsbrände schnell und effektiv zu löschen empfiehlt sich jedoch für alle Haushalte die Bereithaltung tragbarer Feuerlöscher. Damit kann die Gefahr von Personen- und Sachschäden reduziert werden. Für Arbeitsstätten sind Feuerlöscher grundsätzlich vorgeschrieben (ASR A 2.2).

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